Überblick zum Förderprogramm

„Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland.

Zielgruppe und Inhalte

Die geförderten Projekte richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in einer sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachsen. Eine Riskiolage liegt beispielsweise vor, wenn kein Elternteil im Haushalt erwerbstätig ist oder die Familie über ein sehr geringes Einkommen verfügt. Eine Risikolage liegt auch vor, wenn alle Elternteile im Haushalt über einen niedrigen Bildungsabschluss verfügen. Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sind ebenso Teil der Zielgruppe.

Rahmenbedingungen

Diese Punkte aus der ↗Förderrichtlinie sind bei allen Programmpartnern gleich:

  • Die Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in einer finanziellen, bildungsbezogenen oder sozialen Risikolage aufwachsen.
  • Die Teilnahme ist für Kinder und Jugendliche kostenfrei und freiwillig.
  • Die Angebote werden in Bündnissen mit mindestens drei Partnern durchgeführt.
  • Die Angebote werden außerunterrichtlich durchgeführt; Schulen können selbst keine Anträge stellen, aber Bündnispartner sein.
  • Auch Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können in einem Bündnis mitwirken. Die Angebote müssen von den Regelangeboten eindeutig abgegrenzt sein.
  • Förderfähig sind Sachkosten zur Durchführung der Projekte (z.B. Material, Fahrtkosten, Verpflegung) und Honorare (z.B. für Kunst- und Kulturschaffende, pädagogische Fachkräfte und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche). Ausgaben für kulturpädagogisches Personal werden von einzelnen Programmpartnern im Sonderfall gefördert.
  • Die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht und kann durch Aufwandsentschädigungen anerkannt werden.

Förderung

Das Programm wird durch Programmpartner umgesetzt. Diese Partner des Förderprogramms sind ausgewählte Organisationen, die bundesweit tätig sind und über Erfahrung in verschiedenen Sparten der Kulturellen Bildung oder sozialen Kontexten der außerschulischen Bildung verfügen. Sie wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgewählt und erhalten die finanziellen Mittel, um die Projekte zu fördern. Unterstützt wird die ganze Bandbreite der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.

Informieren Sie sich über die Förderangebote der unterschiedlichen Programmpartner.

Voraussetzungen

Um ein „Kultur macht stark“-Projekt auf die Beine zu stellen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

1

Projekt aus dem Bereich der Kulturellen Bildung.

2

Das Projekt richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren aus familiären und sozialen Risikolagen.

3

Außerschulische/ außerunterrichtliche Angebote mit freiwilliger Teilnahme.

4

Neuartige und zusätzliche Angebote.

5

Bündnis mit mindestens 3 Bündnispartnern

Die Vorgaben stimmen mit Ihren Ideen überein? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin und informieren sich über das Programm und Ihre Möglichkeiten.

Schritte zur Förderung

  • Bündnispartner finden und Projektidee entwickeln
  • Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen
  • Passenden Programmpartner finden
  • Über das Portal KuMaSta einen Antrag stellen (Förderer) oder für Zusammenarbeit bewerben (Initiativen)
  • Bewilligung des Antrages und Projekte durchführen
Es sind Pinsel, Schere, Buch, Farbe, Regisseurstuhl und Kinder beim Malen und am Laptop abgebildet.
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