Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnis für Bildung"
Ein Bündnis für Bildung besteht aus wenigstens drei lokalen Akteuren. Jeder Akteur bringt eigene Kompetenzen und Eigenleistungen ein und übernimmt eine klar definierte Aufgabe, über die sich die Bündnispartner in einer Kooperationsvereinbarung verbindlich verständigen.
Einer der Bündnispartner übernimmt die Gesamtkoordination. Bei einem Bündnis von einer Initiative übernimmt diese Aufgabe die Initiative selbst. In Bündnissen, die bei Förderern finanzielle Mittel beantragen, übernimmt ein lokaler Akteur diese Aufgabe. Er ist als Letztempfänger zentraler Ansprechpartner des Förderers und verantwortlich für die Antragstellung, inhaltliche Planung, Umsetzung und Administration der Maßnahmen sowie für die Nachweisführung.
Die Bündnisse selbst werden nicht gefördert. Das Verhältnis der Bündnispartner untereinander darf nicht auf einem reinen Auftragsverhältnis beruhen.
Die Bildungsmaßnahmen müssen außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Schulen können in einem Bündnis für Bildung mitwirken, sie können z. B. den Zugang zu den Kindern und Jugendlichen herstellen oder Räumlichkeiten bereitstellen. Schulen können jedoch keine Fördermittel erhalten. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, können die Projekte auch im Rahmen von Ganztagsangeboten stattfinden
Die genauen Kriterien zur Abgrenzung vom Schulunterricht sind der Definition außerschulischer Bildungsangebote zu entnehmen.
Maßnahmen sind Angebote, bei denen es um die aktive Beschäftigung mit Inhalten kultureller Bildung geht. Die kulturelle Bildung umfasst im Rahmen des Förderprogramms alle künstlerischen Sparten, sie beinhaltet auch Themen der Alltagskultur, Bewegungs- und Leseförderung ebenso wie interkulturelle Maßnahmen oder die Anwendung von modernen Kulturtechniken, wie z. B. den Umgang mit und die Anwendung von digitalen Medien.
Vielfältige Maßnahmen-Formate sind denkbar – von einmaligen Schnupperangeboten bis zu mehrmonatigen Kursen oder Workshop-Reihen, die in einer Aufführung münden. Auch Paten- und Mentorenprogramme können gefördert werden.
Die lokalen Maßnahmen müssen gezielt für "Kultur macht stark" entwickelt werden, um förderfähig zu sein. Sie dürfen nicht in gleicher Form schon vorher stattgefunden haben. Alle Bildungsmaßnahmen im Programm müssen zusätzlich zu bestehenden Angeboten sein und dürfen nicht anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Vereins- oder Infrastruktur wird nicht über dieses Programm gefördert.
Die Programmpartner unterscheiden sich in Förderer und Initiativen.
Förderer führen lokale Maßnahmen nicht selbst durch, sie leiten die Fördermittel des Bundes auf Antrag an lokale Träger, sogenannte "Letztempfänger", weiter. Die Weiterleitung von Fördermitteln geschieht auf der Grundlage eines Konzeptes, das den fachlich-inhaltlichen und den finanziellen Rahmen der lokalen Maßnahmen sowie die Formate festlegt. Förderer informieren und mobilisieren lokale Akteure. Sie beraten, prüfen und bewilligen Anträge auf Förderung. Sie stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und prüfen, ob die Maßnahmen wie in der Bewilligung festgelegt umgesetzt wurden.
Initiativen führen lokale Maßnahmen (im Bündnis mit mindestens zwei weiteren Partnern vor Ort) selbst durch. Sie sind verantwortlich für die inhaltliche Planung, Umsetzung und Administration der Maßnahmen. Jede Initiative entwickelt ein Konzept für außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung, auf dessen Grundlage die Durchführung vor Ort erfolgt. Initiativen verausgaben die Fördermittel selbst und leiten sie nicht an Dritte weiter. Das bedeutet, dass der Großteil der Ausgaben vom Projektbüro der Initiative getätigt wird. So erfolgt z. B. die Anschaffung von Büchern oder Technik für lokale Maßnahmen zentral, anschließend werden die Materialien den Bündnissen zur Verfügung gestellt. Auch Honorarkräfte werden von der Initiative direkt beauftragt. Vor Ort entstehen bei der Durchführung der Maßnahmen nur kleinere Ausgaben, zum Beispiel für Fahrten oder Verpflegung, die vom Projektbüro im Nachhinein erstattet werden.
Eine Gegenüberstellung der Programmpartner können Sie hier einsehen.
Akteure vor Ort, wie z. B. Vereine, Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Träger der Kinder- und Jugendförderung, können ab sofort Anträge auf Förderung stellen. Die fördernden Programmpartner haben unterschiedliche Antragsfristen. Eine Übersicht der aktuellen Fristen bekommen Sie hier.
Grundsätzlich bietet "Kultur macht stark" eine 100%-Förderung für folgende Kosten:
Dabei gilt es zu beachten:
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung; in begründeten Ausnahmefällen bis zur Vollfinanzierung; in geeigneten Fällen mit festen Beträgen pro Teilnehmenden. Was bedeutet das?
Nicht rückzahlbar bedeutet, dass die Zuwendung als Zuschuss gewährt wird, der bei ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel nicht zurückgezahlt werden muss.
Ausgabenbasis heißt, es werden nur Ausgaben gefördert, die
Für alle Ausgaben müssen Belege vorliegen (z. B. quittierte Barzahlungen, Kassenbons, Rechnungen mit den dazu gehörigen Nachweisen über den erfolgten Zahlungsfluss, z. B. Kontoauszüge).
Feste Beträge pro Teilnehmenden ermöglichen eine pauschalierte Abrechnung, sie können sowohl für einzelne Ausgaben (wie Verpflegung), in geeigneten Fällen auch für ganze Maßnahmen kalkuliert werden. Diese Finanzierungsart kann zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe beitragen und ist insbesondere für gleichförmige Formate sinnvoll, die wenig Gestaltungsspielraum innerhalb der Maßnahmen vorsehen. Förderinteressenten, die mit festen Beträgen arbeiten möchten, sollten dies bereits in den Projektskizzen aufführen. Feste Beträge werden vom BMBF nur genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die Ausgaben in jedem Fall notwendig sind und Überzahlungen ausgeschlossen werden.
Anteilfinanzierung bedeutet, dass jeder Antragsteller zunächst prüfen muss, ob er sich mit eigenen Mitteln an dem Projekt beteiligen kann oder andere Finanzierungsquellen (wie Einnahmen, Spenden) möglich sind. Diese Mittel müssen im Finanzierungsplan aufgeführt werden.
In begründeten Ausnahmefällen bis zur Vollfinanzierung bedeutet, dass alle Ausgaben gefördert werden können, die durch das Projekt zusätzlich entstehen, wenn sonst keine Mittel zur Verfügung stehen. Jeder Programmpartner, wie auch jedes Bündnis, muss zusätzlich zu den Fördermitteln Eigenleistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten einbringen. Beispielsweise die Bereitstellung von