Kultur macht stark
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt seit 2013 lokale Bündnisse für Bildung bei der Umsetzung von außerschulischen Projekten der kulturellen Bildung. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die in schwierigen sozialen Situationen aufwachsen. Geringe Bildung, niedriges Einkommen oder Erwerbslosigkeit der Eltern schränken ihre Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg ein. Mit dem Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" leistet das BMBF einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe für diese Kinder und Jugendlichen. Gefördert wird die ganze Bandbreite der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.

Bereits zwischen 2013 und 2017 förderte das BMBF mit dem Programm "Kultur macht stark" über 17.000 Maßnahmen, die fast 600.000 Kinder und Jugendliche erreichten. Zwischen 2018 und 2022 stellt das BMBF weitere 250 Millionen Euro zur Verfügung, welche durch aktuell 29 Programmpartner in die Fläche getragen werden.

Programmpartner sind ausgewählte Organisationen, die bundesweit tätig sind und über Kompetenzen in verschiedenen Kunst- und Kultursparten sowie sozialen Kontexten der außerschulischen Bildung verfügen. Davon sind 6 Programmpartner sogenannte Initiativen. Das bedeutet, dass sie Projekte selbst umsetzen. Bei Initiativen bewirbt man sich als Bündnispartner, jedoch nicht um Fördermittel. Die übrigen 23 Programmpartner sind als Förderer aktiv. Sie leiten auf Antrag Fördermittel an lokale Bündnisse für die Durchführung von Projekten weiter und haben dafür unterschiedliche Ausschreibungen entwickelt. 

Dabei gelten einige grundsätzliche Förderrichtlinien für alle gleichermaßen. Die wichtigsten Vorgaben sind:

  • Die Maßnahmen richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren.
  • Die Maßnahmen sind niedrigschwellig.
  • Die Maßnahmen werden auf lokaler Ebene in Bündnissen mit mindestens drei Partnern durchgeführt.
  • Die Maßnahmen werden im außerschulischen bzw. im außerunterrichtlichen Bereich durchgeführt; Schulen können selbst keine Anträge stellen, aber Bündnisspartner sein.
  • Auch Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können in einem Bündnis mitwirken. Die förderfähigen Angebote müssen von den Regelangeboten aber eindeutig abgegrenzt werden.
  • Förderfähig sind Sachkosten zur Durchführung der Projekte (z.B. Material, Fahrtkosten, Verpflegung) und Honorare (z.B. für Künstler*innen sowie pädagogische Fachkräfte, die die Angebote begleiten). Ausgaben für fest angestelltes Personal können nicht gefördert werden. Die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht.
  • Förderfähigen Formate auf lokaler Ebene sind beispielsweise: Schnuppertage, Wochen- und Halbjahrskurse, Workshops, Ferienfreizeiten, Patenschafts- und Mentorenprogramme.

Die Vorgaben stimmen mit Ihren Ideen überein? Dann finden Sie hier den passenden Programmpartner.

Ausführliche Informationen zu "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" finden Sie auf der Website des BMBF.

 

 

MPZ Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern e.V.
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